Moralischer Mietvertrag

Investoren sind nicht grundsätzlich gewissenlose Barbaren, wie man angesichts einiger überspitzter Medienberichte meinen könnte. Im besten Fall tragen sie sogar zur Versittlichung Deutschlands bei. Instrument dieses edlen Unterfangens kann nach Auskunft der Bild-Zeitung sogar ein einfacher Mietvertrag sein:

Der Mietgegenstand darf an einen Mieter, dessen Kerngeschäftstätigkeit eine der folgenden Tätigkeiten umfasst, weder vermietet noch untervermietet werden:

  • Glücksspiele [...]
  • Prostitution
  • Verkauf, Produktion, Vertrieb oder Vermarktung von Alkohol oder Schweinefleisch
  • zinsbasiertes Bankgeschäft
  • Finanzgeschäfte oder Finanzdienstleistungen sowie Versicherungsgeschäft, mit Ausnahme von Versicherungen auf Gegenseitigkeit

Eine Beachtung dieser Klauseln dürfte dem Seelenheil der Mieterinnen und Mieter durchaus zuträglich sein.