Die Kriege mit Frankreich und Spanien – Wilhelms Hauptmotiv für den Griff nach der englischen Krone war Englands Beitritt zur protestantischen Augsburger Liga – hatten auch innenpolitisch enorme Bedeutung. Zwar hatte schon die bill of rights den Rahmen der parlamentarischen Macht abgesteckt, aber erst die Kriege gaben ihm das entscheidende Gewicht – man sprach vom king-in-parliament. Die Außenpolitik und damit die Kriege wurden nicht mehr als dynastische Angelegenheit, sondern als nationales Interesse verstanden. Der Krieg gegen Frabkreich war mehr oder weniger von Zustimmung aus religiösen Gründen getragen, aber gegen die Einmischung in den spanischen Erbfolgekrieg leisteten vor allem die Tories Widerstand. England und später Schottland waren in einer neuen Dimension kriegführende Mächte geworden: hatte man vorher Jakobs 40.000 Soldaten als große Bedrohung empfunden, standen nun 186.000 Mann unter Waffen. Wegen der finanziellen Belastung trieben die Tories auch die Friedensverhandlungen massiv voran, die 1711 mit dem einseitigen Friedensschluß Englands, 1713 mit dem allgemeinen Frieden von Utrecht endeten.
Der dauerhafte Krieg wertete das für den Etat zuständige Parlament auf, das nun jedes Jahr tagte. Fraglich war nur noch der Zeitpunkt der Neuwahlen. 1694 legte man mit dem triennial act eine dreijährige Legislaturperiode fest, das Veto Wilhelms wurde vom Parlament überstimmt. Der act of settlement von 1701 markierte die endgültige Abwendung von der traditionellen Erbmonarchie: Die Abgeordneten bestimmten unter allen möglichen Bewerbern Georg von Hannover als Thronfolger. Auch die Absetzung von Richtern als Mittel der Politik durch den König wurde verboten, obwohl weder Wilhelm noch Maria davon Gebrauch gemacht hatten. Der Kriegszustand erforderte aber auch eine größere Verwaltung als der Staat im Frieden. Wilhelm engagierte sich stark als Feldherr und war deshalb oft abwesend, so daß sich langsam eine Art Kabinett bildete. Die für die einzelnen Ressorts zuständigen Minister trafen sich regelmäßig und übernahmen in Abwesenheit des Königs de facto die Regierung, auch wenn Maria die Regierungsgewalt hatte. Die Exekutive mußte für das Kriegsgeschäft vergößert werden, neue Steuern mußten berechnet und eingetrieben werden: In kurzer Zeit verdreifachte sich der Beamtenstab der Behörden.