Während die Gleichheit der Bürger ein Schlüsselbegriff der politischen Theorie war, galt die Ungleichheit als fundamentale Tatsache der sozialen Ordnung. Sie wurde gerechtfertigt mit der Metapher der chain of being, der Seinskette, die mit den Steinen beginnt, über die Pflanzen und Tiere zum Menschen und von dort zu den Engeön bis zu Gott führte. Wie es unter den Tieren eine Rangfolge gab (mit dem Löwen als König der Tiere), war auch die menschliche Gesellschaft in sich gegliedert: Der König, als engelsnaher Mensch, war kaum noch von irdischen Trieben gekennzeichnet und von hohem Verstand gelenkt, während die Unterschichten, kaum über den Tieren, nur ihren Bedürfnissen nachgaben und kaum Einsicht in kompliziertere Zusammenhänge hatten. Diese Unterschiede wurden auch biologisch nachgewiesen: Die starken, braungebrannten Arbeiter waren natürlich eher für körperliche Arbeit geschaffen als die blassen, schwächlichen Adeligen. Aus dieser Ungleichheit wurde die Konsequenz gezogen, daß in einem System gegenseitiger Abhängigkeit jeder an seinem Platz stehen müsse und die ihm gemäße Arbeit zu verrichten hätte. Die Bezahlung der Arbeiter wurde deshalb auch nicht als gerechte Entlohnung, sondern als standegemäße Wohlttätigkeit durch den Herrn verstanden. Jeder Versuch, den eigenen Status zu ändern, hätte zu einem Gegeneinander – statt des natürlichen Miteinander – und zum Chaos geführt. Die Oberschichten waren darauf bedacht, ihre „Arbeit“ als mindestens ebenso anstrengend wie die der Unterschichten darzustellen: Schließlich wären sie zusätzlich noch den Versuchungen des Luxus ausgesetzt. Eine weitere Metapher war der politische Körper mit dem König als Kopf: Jeder Bevölkerungsteil entsprach einem Körperteil und mußte dem Kopf gehorchen.
Trotzdem war man stolz auf die Gleichheit vor dem Gesetz, die sich allerdings bei näherem Hinsehen als illusorisch erweist: fast die Hälfte der 200 Vergehen, auf die die Todesstrafe stand, waren Eigentumsdelikte – fast alle Hinrichtungen betrafen Angehörige der Unterschicht. Die Todesstrafe wurde häufig verhängt, weil es keine Gefängnisse (außer für die Untersuchungshaft bis zum Gerichtstermin) und keine Polizei gab: Zum einen waren Haftstrafen unbekannt, neben der Todesstrafe gab es nur Körperstrafen und die Transportation in die Kolonien. Zum anderen hatte statt einer landesweiten Polizei jede Gemeinde einen Constabler, der nur in seinem Bezirk das Recht hatte, Verdächtige festzunehmen. Die Chance, nicht bestraft zu werden, lag bei etwa 90%, die harten Strafen sollten der Abschreckung dienen. Ein besonderer Fall war das Schuldnerrecht. Für einen Adeligen war es üblich, Schulden zu machen und einmal im Jahr zu bezahlen – wenn er Geld hatte. Oft wurden Händler aber auch vertröstet und gingen in Konkurs, weil sie kaum rechtliche Möglichkeiten hatten, ihre Forderungen einzutreiben. Anders bei gewöhnlichen Schuldnern: Für sie gab es die sog. Schuldhaft, die bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld oder bis zu einer Amnestie des Königs (z.B. wegen einer Hochzeit) dauerte.
Außer bei Kapitalverbrechen war der Adel praktisch kaum zu belangen. Und auch hier galt ein Mord des Dieners an seinem Herrn als besonders grausames Verbrechen, der eines Herrn an seinem Diener dagegen als gewöhnlicher Mord. In anderen Fällen wurde oft das Verfahren eingestellt – so auch im Fall der Duchess of Kingston, die der Bigamie bezichtigt worden war. Lord Mansfield, der damalige Oberrichter, sprach dazu im Oberhaus und wies auf ihr Recht hin, nur von Gleichgestellten beurteilt zu werden. Damit schieden die üblichen Geschworenengerichte aus, es blieb das Oberhaus selbst. Sollte sie aber, führte er weiter aus, schuldig gesprochen werden, so sei die Strafe (auf Bigamie stand Brdanmarken) wirkungslos, weil ein Gesetz die Anwendung von Körperstrafen bei Adeligen verbiete. Das Gesetz gegen Züchtigung von Adeligen war symptomatisch – schließlich traf einen Gentleman das Auspeitschen viel härter als einen schmerzgewohnten Arbeiter ohne Ehre. Zur Prozeßeröffnung gegen die Duchess kam es natürlich nicht. Der politische Hintergrund der Einstellung war, daß ein Verfahren die unliebsame Diskussion über die Sitten des Adels angefacht hätte.
Aber auch außerhalb des Rechts herrschte Ungleichheit: Diener konnten nicht am selben Tisch essen wie ihre Herren, in Heimen für Ex-Prostituierte wurden zwischen gentlewomen und women unterschieden, in Gefängnissen mieteten sich Adelige mehrere Zimmer, empfingen Besuche und verköstigten sich selbst, während die übrigen Gefangenen in einen einzigen Raum gepfercht wurden – bis zu einem der vier järhlichen Gerichtstermine.