9 Die erste Krise des Prinzipates

Zwischen der formalen Rückgabe der Macht an Senat und Volk am 13. Januar 27 v. Chr. und dem Rücktritt vom Konsulat am 1. Juli 23 v. Chr. kam es zur ersten Krise des Konsulats. In der neuen Staatsform einer von Augustus geleiteten Republik galten die traditionellen Verhaltensvorschriften nicht mehr. Wie würde sich der Senat verhalten? Wie würde Augustus seine auctoritas einsetzen?

Zunächst wurde der Sold der Prätorianer verdoppelt, um sie stärker an Augustus zu binden. Die Senatoren waren unsicher, wie man dem ersten Mann im Staat zu begegnen hatte, ein Volkstribun weihte ihm sein Leben, andere standen den neuen Verhältnissen reserviert gegenüber. An einigen Vorfällen in diesen Jahren zeigte sich, daß Augustus noch nicht völlig unangefochten war:

Der siegreiche Marcus Licinius Crassus, Enkel des Triumvirn, durfte zwar einen Triumphzug feiern, wurde aber von Augustus aus Sorge um dessen eigenen Ruhm gehindert, seine Kriegsbeute Jupiter zu weihen. Gaius Cornelius Gallus, ein enger Vertrauter Augustus’, wurde verbannt und beging 26 v. Chr. Selbstmord, eine klare Machtdemonstration der senatorischen Opposition. Mesalla Corbinus, von Augustus eingesetzter Stadtpräfekt, trat wegen Verfassungsbedenken zurück, obwohl sowohl Augustus als auch der andere Konsul ihn unterstützten. Diese Vorfälle zeigten, daß sich noch nicht die gesamte Führungsschicht mit der neuen Ordnung abgefunden hatte.

Mitte des Jahres 27 v. Chr. reiste Augustus in Begleitung von Tiberius und Marcellus als Militärtribunen nach Spanien, um dort die aufständischen Stämme zu bekämpfen. Die Gesandtschaften fremder Völker fanden sich selbstverständlich bei ihm ein und nicht in Rom, was den Unterschied zwischen der formalen Ordnung und der Wirklichkeit auch dem Senat deutlich machte. Während Augustus’ Abwesenheit hatte Agrippa seine Bautätigkeit fortgesetzt und unter anderem Bäder und das Pantheon erbaut: durch die architektonischen Leistungen war auch während des spanischen Feldzugs die Macht des Princeps präsent.

Im Jahre 24 v. Chr. kehrte Augustus schwer krank aus Spanien zurück und trat während der Reise sein 10. Konsulat an. Der Senat sprach seinen Gesetzen ewige Gültigkeit zu, ihm selbst die Unabhängigkeit von den Gesetzen. Das Prinzipat war inzwischen durch mehrere Faktoren geschwächt: im Senat hatten sich zwei Fraktionen gebildet, devote Schmeichler, denen nicht zu trauen war, und traditionelle Republikaner, die nur auf einen Gelegenheit zum Umsturz warteten. Die unausgesetzte Bekleidung des Konsulats durch Augustus seit dem Jahr 31 v. Chr. war nicht mit der Tradition zu vereinbaren und bot Anlaß für scharfe Kritik. Auch minderte der scheinbar nahe Tod die auctoritas des Herrschers.

Deshalb machte sich Augustus Gedanken über seine Nachfolge und verheiratete seine Tochter Julia mit seinem Neffen Marcellus, den er in den Senat mit dem Rang eines Prätors erhob. Auch Tiberius wurde als Quästor in den Senat aufgenommen. Agrippa sollte die Zeit zwischen dem Tod des Princeps und der Nachfolge durch Marcellus überbrücken.

Im Jahr 23 v. Chr. kam es schließlich zur Krise: ein Prozeß gegen den ehemaligen Statthalter von Makedonien, Marcus Primus, der angeblich auf Anweisung des Augustus einen Krieg begonnen hatte, endete zwar mit der Verurteilung des Angeklagten, aber die Richter waren nicht einig (einige trauten Augustus dieses Verhalten offenbar zu). Kurz darauf wurde eine Verschwörung zum Attentat des Fannius Caepio und des Verteidigers von Marcus Primus (Auguswtus’ Mitkonsul Varro) aufgedeckt. Auch die Verurteilung dieser Angeklagten war nicht einstimmig. Augustus starb fast und übergab seinen Siegelring an Agrippa, die rationes imperii (die Truppenlisten und Finanzbücher des Staates) an seinen Mitkonsul Gnäus Piso. Die Übergabe dieser Machtmittel war einerseits ein korrektes Verhalten des Augustus, andererseits zeigte seine alleinige Verfügung über sie erneut seine Stellung. Die Tatsache, daß er auch in dieser Situation nicht versucht hatte, Marcellus zu adoptieren oder seine Nachfolge durchzusetzen, beutete er später propagandistisch aus.

Nach seiner überraschend raschen Genesung ließ er Agrippa ein imperium proconsulare für fünf Jahre verleihen, um diesem für künftige Situationen die nötige Macht zu geben. Am 1. Juli 23 v. Chr. trat er feierlich vom Konsulat zurück und ließ den erklärten Republikaner Lucius Sestius in dieses Amt wählen. Damit reduzierte er seine Gegner auf die Gruppe der harten Traditionalisten und erhielt im Gegenzug die volle Amtsgewalt eines Volkstribunen (tribunicia potestas) mit dem Recht zur Einberufung des Senats und dem Erstspracherecht. Durch seinen Verzicht hatte er also nichts verloren. Auch sein Sonderkommando wurde zum imperium proconsulare maius ausgedehnt: er durfte jetzt auch in den senatorischen Provinzen Weisungen erteilen. Trotz seines Kommandos war es ihm erlaubt, die Stadt Rom zu betreten. Seine Herrschaft über Rom und das Reich hatte nun allerdings keine Magistratur mehr als Grundlage. Damit war die staatsrechtliche Umwandlung der Republik in das Prinzipat abgeschlossen.

Während der folgenden Pest und Hungersnot (23 - 20) starb Marcellus und das Volk forderte Augustus auf, die Diktatur zu übernehmen. Er lehnte ab, versprach aber, sich um die Getreideversorgung (cura annonae) zu kümmern.